Postet ein Model bei Facebook ein Foto welches sie/er nicht selbst aufgenommen hat, so verstößt sie/er (mit einer Ausnahme s.U.) IMMER IMMER IMMER gegen das Urheberrecht!!! und kann vom Fotografen ggf. Visa/Hairstylist abgemahnt werden.
Warum ist das so?
Nach deutschem Recht ist es nicht möglich das Urheberrecht auf einen Dritten zu übertragen, d.h. Der Fotograf ist und bleibt immer der Urheber des Fotos! Er kann nur Nutzungsrechte gewähren oder sogar dauerhaft abtreten (nach US-amerikanischem Recht ist das anders).
Ja gut, aber ich poste das Foto doch privat?
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Eben nicht!!! Denn Du stimmst in den Nutzungsbedingungen von Facebook zu,
dass
- Du Facebook das Recht zur kommerziellen Nutzung Deiner Bilder einräumst (Abschnitt 9.1 der Nutzungsbedingungen von Facebook) und
- dass Du alle nötigen Rechte an dem Bild besitzt, um diese kommerzielle Nutzung durch Facebook zu erlauben (Abschnitt 5.1).
Und warum darf ich dann nicht bei Facebook posten?
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Du hast einfach nicht die notwendigen Rechte an dem Foto weil Du nicht der
Urheber bist und normalerweise nicht das Nutzungsrecht vom Fotografen bekommen hast Deinerseits das Nutzungsrecht Dritten zu übertragen. Und genau das verlangt aber Facebook in seinem
AGB von Dir.
Was hat das nun mit TFP Shootings zu tun?
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Bei TFP-Shootings ist in der Regel vereinbart, dass Model und Fotograf nur
nichtkommerzielle Rechte haben. Du kannst die Fotos ausschließlich privat nutzen, und zur Eigenwerbung auf Deiner Webseite veröffentlichen.
Aber Du hast nicht das Recht Facebook zu erlauben diese Fotos kommerziell zu nutzen oder einem Dritten dieses Recht zu übertragen. Es sei denn Du hast das vertraglich schriftlich mit den Urhebern vereinbart - das ist die Eingangs erwähnte Ausnahme.
Was ist mit kommerziellen Shootings?
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Dann hast Du keinerlei Rechte. Du darfst das Foto überhaupt nicht nutzen wenn nichts anderes vereinbart ist. Oft darf das
nicht einmal der Fotograf.
Ich denke der Fotograf bleibt immer der Urheber?
- Ja, bei Shootings im Auftrag des Auftraggebers (das kann auch das Model sein z.B. Passfoto) bleibt der Fotograf Urheber.
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Es kann aber sein, dass er die Nutzungsrechte exklusiv an den Auftraggeber
abgetreten hat.
- Facebook verlangt zwar nicht die exklusiven Rechte, aber dennoch kommerzielle Nutzungsrechte an dem Foto welches Du postest.
Und was war das mit den Urheberrechten von Haarstylist und Visa?
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Das hängt davon ab. Haben Visa, Hairstylist, Nachbearbeiter oder weitere Personen am Foto mitgewirkt, haben sie ebenfalls
Urheberrechte wenn sie dabei selbstständig kreativ tätig waren - Sie sind dann auch als Künstler am Werk beteiligt. Sie müssen sich untereinander und Dir die Nutzungsrechte einräumen.
Ansonsten kann hier jeder jedem abmahnen.
Haben sie aber nur die kreativen Vorgaben des Fotografen umgesetzt, d.h. der Fotograf hat Ihnen detaillierte Vorgaben gemacht haben sie keinerlei Urheberrechte - sie sind dann als "Handwerker" am Werk beteiligt.
Gibt es denn keine Möglichkeit legal das Foto auf Facebook zu teilen?
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Doch die gibt es!
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Variante a) Dir wurde explizit das Nutzungsrecht eingeräumt das Nutzungsrecht
zur kommerziellen Verwendung an einem drittem (z.B. Facebook) zu übertragen.
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Variante b)
Wenn Du ein Foto posten willst, dann poste nicht das Foto bei Facebook, sondern nur einen Link zum Foto!! D.h. poste das Foto erst einmal auf Deiner eigenen Webseite wenn Du eine hast -damit ist nicht Deine Facebook Webseite gemeint! Oder Du postest es auf einer Webseite, welche sich in ihren AGB nicht das Recht rausnimmt Deine Fotos kommerziell zu nutzen! (Instagramm, Dropbox, Modelkartei, 500px etc.). Oder noch besser der Fotograf hat es schon gepostet.
Erstelle dann in Facebook einen Linkbeitrag mit dem Link auf das Foto. Dann ist das Foto in Facebook zu sehen, aber Facebook hat keine Rechte!
Das gilt übrigens für alle Inhalte in Facebook! Deshalb ist dieser Beitrag auf meinem Blog und nicht in Facebook.
Und es gibt noch einen Vorteil: Ein Linkbeitrag hat eine größere Reichweite als ein Fotobeitrag. Das kann man sogar bei Facebook im Blog nachlesen.